Cold Calls – Formular der Bundesnetzagentur

04. August 2009
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Wie bereits berichtet, trat am gestrigen Tage das neue Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung in Kraft. Bei Verstößen gegen dieses ist die Bundesnetzagentur für die Verfolgung zuständig. Um jedoch tätig werden zu können, müssen die Betroffenen die sog. „Cold Calls“ mit Hilfe eines Formulars anzeigen. In diesem muss unter anderem das Datum und die Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, das in Auftrag gegebene Unternehmens sowie der Grund des Anrufs detailliert der Beschwerde beifügt werden. Das entsprechende Formular wurde nun veröffentlicht und steht ab sofort zum Download bereit.

»zum Formular

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