Den Drosselungsplänen der Telekom wird zunächst einmal ein Riegel vorgeschoben

31. Oktober 2013
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Das Landgericht Köln (Az.: 26 O 211/13) hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW, in der sie die Klauseln für eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei  Flatrate-Verträgen bemängelt hatte, statt gegeben.

Der verständige Verbraucher denkt bei dem Wort „Flatrate“ und insbesondere bei einem Vertragsschluss dessen an eine bestimmte Surfgeschwindigkeit für einen Monat, die er für den angegebenen Preis erhält. Eine etwaige Drosselung dieser Geschwindigkeit, wie es die Telekom nach wie vor vorsieht, erwarte er dabei gerade nicht. Die im Vertrag aufgenommenen Klauseln sind daher unzulässig und als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers anzusehen.

Die Telekom sieht vor, dass ab Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens in einem Monat die Surfgeschwindigkeit unter Umständen extrem gedrosselt werden sollte. Auffällig hart davon betroffen wären diejenigen Kunden, bei denen eine besonders hohe Übertragungsgeschwindigkeit Vertragsbestandteil ist. Hier käme sogar ein Abfall auf bis zu 1% der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeit in Betracht.

Eine Drosselung zöge vor allem Qualitätseinbußen beim Fernsehen, Filme ansehen, Hören von Musik, aber auch beim Internettelefonieren nach sich. Bild- und Tonverzögerungen wären nur eine Folge davon. Immer mehr Verbraucher steigen aber gerade aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten auf das Unterhaltungsmedium „Internet“ um. Um all diese Angebote aber nutzen zu können, wird eine gewisse Mindestsurfgeschwindigkeit benötigt.

Problematisch dabei ist allerdings, dass zwar die Surfgeschwindigkeit allgemein reduziert, wohingegen das Programm der Telekom selbst von dieser Drosselung ausgenommen wird. Dies kann, im Gegensatz zu den weiteren Sendern und Programmen in seiner gewohnten Qualität angesehen werden.

Das Urteil des Landgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung von Seiten der Telekom ist allerdings zu erwarten. Die Durchsetzung der Drosselung-Klauseln wird auch weiterhin als Ziel verfolgt.

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