Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

20. August 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1865 mal gelesen
0 Shares

Rechtsanwalt Stefan Jönsson mahnt im Namen der H.C.W. GmbH & Co. KG einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Online-Shops wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung der H.C.W. GmbH & Co. KG im Einzelnen

Rechtsanwalt Stefan Jönsson gibt in dem Abmahnschreiben an, dass unser Mandant sich im Rahmen seines Online-Shops in mehreren Punkten wettbewerbswidrig verhalten haben soll. Ihm wird vorgeworfen, Biozidprodukte zu vertreiben, ohne gem. Art. 72 Abs. 1 der Biozid-Verordnung den Hinweis hinzuzufügen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“. Zudem soll unser Mandant Letztverbrauchern gewerbsmäßig Produkte nach Gewicht bzw. Volumen anbieten, ohne die nach § 2 der Preisangabenverordnung erforderlichen Grundpreis anzugeben. In diesen vermeintlichen Verstößen sieht die H.C.W. GmbH & Co. KG ein wettbewerbswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei dem Abmahnschreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt war. Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 865,- geltend gemacht, die Rechtsanwalt Stefan Jönsson aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 14.00,- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der H.C.W. GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a