Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerbs e.V. wegen fehlender Grundpreisangabe bei Spirituosen

10. August 2015
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben ab.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen

In der Abmahnung wird genauer aufgeführt, dass dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. nach einer Beschwerde bekannt geworden sei, dass unser Mandant im Rahmen seines Online-Shops angeblich Spirituosen anbieten würde ohne den entsprechenden Grundpreis des Produktes anzugeben, Dieser müsste sich gem. § 2 PangV in unmittelbarer Nähe des Endpreises befinden. In diesem angeblichen Verstoß sieht der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. einen Wettbewerbsverstoß durch unseren Mandanten begründet.

Infolgedessen soll dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem wird unser Mandant zur Bezahlung von Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 243,95 aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerbs e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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