Abmahnung der WVG Medien GmbH durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 5 Folge 5“

02. Oktober 2015
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Die Rechtsanwälte Sasse & Partner machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der WVG Medien GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 5 Folge 5“ geltend.

Die Abmahnung der WVG Medien GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird unserem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetanschluss das Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 5 Folge 5“ im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Dadurch seien die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte der WVG Medien GmbH verletzt worden, die sie mit Vertrag vom 01.10.2010 von der Entertainment One UK Limited erhalten haben soll. Diese würden neben dem exklusiven Verbreitungsrecht unter anderem für das Gebiet „Deutschland“ für den Bereich „Videorechte“ auch das nicht exklusive Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung für den Bereich „Onlinerechte“ beinhalten.

Unser Mandant soll nun aufgrund dieses vermeintlichen Vergehens eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, um die vermutete Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Die Rechtsanwälte hatten dem Schreiben bereits zwei vorgefertigte Exemplare beigefügt, je nachdem, ob unser Mandant als Täter oder als Störer haftet. Zudem soll die benannte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Computer gelöscht werden. Außerdem wird er dazu aufgefordert, Aufwendungsersatz i.H.v. EUR 971,48 sowie Schadensersatz i.H.v. EUR 500,-, also insgesamt einen Betrag i.H.v. EUR 1.471,48 zu leisten. Die Rechtsverfolgungskosten berechnen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 5.000,-. Um eine schnelle außergerichtliche Einigung zu erzielen, unterbreiten sie unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 800,-, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der WVG Medien GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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