Abmahnung der Avanto GmbH durch die Rechtsanwälte Diesel | Schmitt | Ammer wegen Täuschung über Produkteigenschaft „Leder“

31. Juli 2015
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Die Rechtsanwälte Diesel | Schmitt | Ammer mahnen im Namen der Avanto GmbH einen unserer Mandanten ab. Dieser soll in einer Artikelbezeichnung angeblich über eine wesentliche Produkteigenschaft getäuscht haben.

Die Abmahnung der Avanto GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen der Verkaufsplattform Amazon eine Handyhülle mit der Materialeigenschaft ‚Leder‘ beworben zu haben, obwohl diese angeblich aus einem anderen Material, namentlich Kunstleder, bestünde. Darin sehen die Rechtsanwälte Diesel | Schmitt | Ammer gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG eine unzulässige Täuschung über eine wesentliche Produkteigenschaft und somit einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß seitens unseres Mandanten.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem wird die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 984,60 verlangt, die die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 20.000.- berechnen. Aber damit noch nicht genug: Auch für die durch den Testkauf entstandenen Kosten soll unser Mandant aufkommen und einen Betrag i.H.v. EUR 108,99 bezahlen sowie Laborkosten i.H.v. EUR 50,- übernehmen. Insgesamt wäre damit ein Betrag i.H.v. EUR 1.143.59 fällig.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Avanto GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

2 Kommentare

  1. Roland Baer, 6. Februar 2019

    Avanto hatte nachweislich innerhalb von weniger als 2 Jahren beim LG Bochum 61 Klagen eingereicht

  2. Baer, 15. August 2015

    Wir wurden am 13.08.2015 für das gleiche abgemahnt aber unser Gegenstandwert ist 30000€ warum?
    Können Sie uns erzählen mehr über den Fall wie der Zustand ist?
    Wir haben z.Z. kein Rechtanwalt und suchen wir einen Anwalt die uns betreut.

    danke

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