Abmahnung der Frau Bianka Heberger durch Rechtsanwalt Christoph Seiffert wegen eines Wettbewerbsverstoßes

21. Juli 2015
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Rechtsanwalt Christoph Seiffert macht gegen einen unserer Mandanten im Namen von Frau Bianka Heberger Rechte wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes geltend.

Die Abmahnung der Frau Bianka Heberger im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Christoph Seiffert vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Auftritts bei eBay Spielfilm-DVDs zu vertreiben, ohne die gesetzlich vorgeschriebene FSK-Kennzeichnung anzugeben. In der angeblich fehlenden FSK-Kennzeichnung sehen die gegnerischen Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das JuSchG.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei dem Schreiben ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt war. Darüber hinaus soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 492,54 bezahlen, die Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 5.000,- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Bianka Heberger

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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