Anwalt::Designrecht::Designschutz::Plagiat:::
Fachanwalt::Gewerblicher Reschtsschutz::::::
Rechtsberatung durch spezialisierten Rechtsanwalt /Fachanwalt sofort :: 0821 – 420 795 0
Kanzlei :: Team :: Referenzen :: Beratungsfelder :: Online-Rechtsberatung :: News & Urteile :: Artikel :: Gesetze :: Gerichte :: Links

Designrecht

Deutsch :: English
Startseite :: Kontakt
Newsletter   RSS Feeds   Drucken    Senden
Startseite kanzlei.biz
 





  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere im Bereich von Plagiaten
  • Abmahnung
  • Schutz durch wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz
  • Eintragung von nationalen, europäischen und internationalen Geschmacksmustern


Designleistungen werden durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen, so aus dem Bereich des Urheberrechtes, des Geschmacksmusterrechtes und des Wettbewerbsrechts geschützt. Dabei werden von den einzelnen gesetzlichen Regelungen unterschiedlich hohe Anforderungen an die Gestaltungsqualität der Designleistung gestellt. Hier gilt es, die für das jeweilige Designobjekt passende Schutzmöglichkeit festzulegen um der geistigen Schöpfung ausreichenden und umfassenden Schutz zu Teil werden zu lassen.



Jemand hat Ihr Produkt übernommen? Sie wollen abmahnen oder Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen.



/Beratungsfelder > Gewerblicher Rechtsschutz > Designrecht
 
Zurück :: Seitenanfang Impressum :: Sitemap 
kanzlei.biz :: Anwaltskanzlei Hild & Kollegen :: Konrad-Adenauer-Allee 55 :: 86150 Augsburg ::::
Tel +49 (0)821 - 420 795 0 :: Fax +49 (0)821 - 420 795 95 :: info@kanzlei.biz :: www.kanzlei.biz