Gestaltung von Verträgen im Bereich der Erstellung und Verwertung von Musikstücken (u.a. Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Lizenzvertrag, Managementvertrag, Merchandisingvertrag, Sponsoringvertrag, Verlagsvertrag, Vertriebsvertrag)
außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung, insbesondere von urheberrechtlichen Ansprüchen
Beratung bei der Erstellung von Musikprojekten
Musiktauschbörsen
Das Musikrecht umfasst ein ganzes Bündel unterschiedlicher Rechtsgebiete. Die zentralen Probleme des Musikrechts liegen aber insbesondere im Bereich des Urheberrechts, der gewerblichen Schutzrechte und des Verlagsrechtes.
Unser Schwerpunkt im Bereich des Musikrechts liegt in der Vertragsgestaltung, insbesondere Künstlerverträge, Managementverträge, Bandübernahmeverträge, Lizenzverträge, Verlagsverträge, Sponsoringverträge, Merchandisingverträge, Vertriebsverträge etc..
Wir beraten und unterstützen Musiker, Produzenten und Musikverlage jeder Stilrichtung beim Abschluss aller musikspezifisch relevanten Verträge, bei Auseinandersetzungen zwischen Vertragspartnern sowie in sämtlichen Rechtsfragen Rund um den Schutz des geistigen Eigentums an Werken der Musik (Titelschutz, Raubkopien, Lizenzierung fremder Werke).
Wir beraten Sie außerdem in allen maßgeblichen Fragen Rund um die Verwertungsgesellschaften wie der GEMA oder der GVL.