Beratungsfelder Eventrecht, Sportrecht und Veranstaltungsrecht:
Unterstützung und Beratung bei der Planung von Veranstaltungen
Verträge mit Künstlern, Sportlern und Sponsoren
Vertragsgestaltung (u.a. Agenturvertrag, Aufführungsvertrag, Gastspielvertrag, Konzertvertrag, Künstlervertrag, Managementvertrag und Vermittlungsvertrag)
Im Event- und Veranstaltungsbereich unterstützen wir die Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen und Sportveranstaltungen.
Maßgeblich sind hier Rechtsfragen aus dem Bereich der Vertragsgestaltungen mit Künstlern, Sponsoren sowie sonstigen Mitarbeitern (insbesondere Aufführungs-, Konzert-, Vermittlungs-, Künstler- und Gastspielverträge, Management- oder Agenturverträge). Darüber hinaus stehen wir Veranstaltern bei der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen sowie in haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen (Künstlersozialversicherungsrecht) Angelegenheiten mit unserem juristischen Rat zur Seite.