Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen
Abmahnungen und Abwehr von Abmahnungen
Abwehr von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen
Beratung bei Werbemaßnahmen (Werberecht)
Werberecht für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Steuerberater, etc.
Beratung von Geschäftsideen
Überprüfung von Internet-Auftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße
Nebengebiete des Wettbewerbsrecht
Lebensmittelrecht & Nahrungsergänzungsmittel
Es ist heute wahrscheinlich jedem Unternehmen bewusst, welche Möglichkeit das Internet bietet um Waren- und Dienstleistungen über das Internet abzusetzen. Geschäftsideen lassen sich vermeintlich leicht umsetzen. Gleichzeitig rückt das Internet jedoch Unternehmen zusammen und macht diese zu Wettbewerbern, auch wenn diese oft hunderte Kilometer voneinander entfernt sind. Wettbewerber die bereits am Markt etabliert sind, verfolgen daher oft Wettbewerbsverstöße um keine Nachteile zu erleiden. Aufgrund der Anonymität im Internet ist auch bei der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen keine Hemmschwelle gegeben, wie dies eventuell bei einem Mitbewerber in der eigenen Stadt der Fall wäre. Viele Glauben, dass ein Auftreten als "Privatverkäufer" helfe. Tatsächlich werden diese von der Rechtsprechung schon beim Verkauf von wenigen Artikeln als Unternehmer eingestuft.
Gleichzeitig werden aber auch oftmals rechtmissbräuchliche Abmahnungen von dubiosen Anbietern ausgesprochen.
Viele Unterlassungserklärungen sind auch oftmals so gefasst, dass durch deren Unterzeichnung ein Verstoß in Zukunft absehbar ist und die Vertragsstrafe anfällt. Hier sollte spezialisierter Rat eingeholt werden.
Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Verwendung von unwirksamen AGB-Klauseln um Wettbewerbsverstöße. Nur wer seinen Webauftritt oder seine Werbeaussagen von einem Spezialisten geprüft hat, sollte daher am Markt auftreten
Informationen zum Wettbewerbsrecht
Einige von uns erwirkte Beschlüsse und Urteile wegen der Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln finden Sie unter anderem in unserem AGB-Check.
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