

In Zeiten der digitalen Fotografie ist die Übernahme von fremden Bildern bzw. die unzulässige Veröffentlichung von Bildern von Personen ohne deren Gestattung an der Tagesordnung. Hiergegen ist ein effizienter Rechtsschutz gegeben um die Veröffentlichung des Bildmaterials zu verhindern und insbesondere auch im Bereich der Persönlichkeitsrechtes durch die Verletzung des Rechtes am eignen Bild einen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu erhalten.