Anwalt Veranstaltungsrecht, Sport- & Event-Recht

Eventrecht, Sportrecht und Veranstaltungsrecht

  • Unterstützung und Beratung bei der Planung von Veranstaltungen
  • Verträge mit Künstlern, Sportlern und Sponsoren
  • Vertragsgestaltung (u.a. Agenturvertrag, Aufführungsvertrag, Gastspielvertrag, Konzertvertrag, Künstlervertrag, Managementvertrag und Vermittlungsvertrag)

Im Event- und Veranstaltungsbereich unterstützen wir die Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen und Sportveranstaltungen.

Maßgeblich sind hier Rechtsfragen aus dem Bereich der Vertragsgestaltungen mit Künstlern, Sponsoren sowie sonstigen Mitarbeitern (insbesondere Aufführungs-, Konzert-, Vermittlungs-, Künstler- und Gastspielverträge, Management- oder Agenturverträge). Darüber hinaus stehen wir Veranstaltern bei der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen sowie in haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen (Künstlersozialversicherungsrecht) Angelegenheiten mit unserem juristischen Rat zur Seite.

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