

Designleistungen werden durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen, so aus dem Bereich des Urheberrechtes, des Geschmacksmusterrechtes und des Wettbewerbsrechts geschützt. Dabei werden von den einzelnen gesetzlichen Regelungen unterschiedlich hohe Anforderungen an die Gestaltungsqualität der Designleistung gestellt. Hier gilt es, die für das jeweilige Designobjekt passende Schutzmöglichkeit festzulegen um der geistigen Schöpfung ausreichenden und umfassenden Schutz zu Teil werden zu lassen.