

Der Schutz von Geschmacksmustern gewinnt in Zeiten des globalisierten Wettbewerbs zunehmend an Bedeutung. Durch den Geschmacksmusterschutz werden Vorlagen für besondere Gestaltungsformen geschützt.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses bietet einen reinen Nachahmungsschutz für drei Jahre, entsteht aber automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des Musters in der Europäischen Union.