

Gerade in unserem Informationszeitalter werden oft geistige Leistungen des Urhebers verletzt. Die geistige Leistung eines Urhebers an urheberrechtlichen Werken wie Texten, Musik, Bildern, Programmierung, etc. stellt eine werthaltige Leistung dar. Mit Zunahme des Internets hat auch die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken exorbitant zugenommen. Gleichzeitig hat jedoch die technische Weiterentwicklung zur Folge, dass urheberrechtliche Verstöße für Urheber leichter aufzufinden sind. Genauso schnell wie daher urheberrechtliche Werke kopiert werden können, sind diese auch wieder aufzufinden. Meist liegen hier Streitwerte bereits bei nur einem vervielfältigten Werk bei 5.000 - 10.000 €. Daneben drohen hohe Schadensersatzforderungen.
Bei Fällen wie Abmahnungen von Filesharing in Tauschbörsen ist neben dem rechtlichen Spezialwissen auch ein hohes Maß an technischem Know-How erforderlich.
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