Anwalt /Fachanwalt IT-Recht

IT-Recht (Computer-, EDV-, Softwarerecht)

  • ASP-Verträge
  • Domain-Verträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (Letter of Intent)
  • Hardware-Kaufverträge
  • Hostingverträge
  • Lizenzverträge
  • Projektverträge
  • Providerverträge
  • Software- und Hardwaremiete
  • Software- und Hardware-Pflegeverträge
  • Softwareerstellungsverträge
  • Systemverträge
  • Webdesign-Verträge
  • Werbebanner-Verträge

Aufgrund der umfassenden Durchdringung der Gesellschaft mit Informationstechnologie im Alltag wird der Bereich des IT-Rechts zunehmend wichtiger. Es ist sowohl für die Hersteller von Anwendungssoftware als auch für die Hersteller von Hardware immens wichtig ihre Geschäftsvorgänge auf umfassende rechtliche Grundlagen zu stellen.

Bei der Erstellung von entsprechenden Software- und Hardwareverträgen ist  ein umfassendes Verständnis der technischen Grundlagen sowie des rechtlichen Spezialwissens erforderlich. Diese Wissen wird bei uns durch Teilnahme an diversen Fortbildungsveranstaltungen und Mitgliedschaft in den entsprechenden juristischen Fachgremien, etwa der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins, kontinuierlich erweitert und vertieft.

Wir entwerfen Ihre IT-Verträge. Gerne bieten wir auch Beraterverträge an: Hier stellen Sie die Fragen.

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