Urheberrecht

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Wir prüfen, ob die abgemahnten Ansprüche berechtigt sind, erläutern Ihnen die Risiken und zeigen Ihnen auf wie Sie effizient Ansprüche abwehren können. Wir helfen sofort und unkompliziert!

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Wir setzen für Sie nicht nur effektiv Unterlassungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch, sondern auch Schadensersatz wegen Verwendung der Fotos.

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Aktuelle Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
Industrial Property Protection Law Firm of the Year Germany
IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2021
zu unseren Auszeichnungen


Gerade in unserem Informationszeitalter werden oft geistige Leistungen des Urhebers verletzt. Die geistige Leistung eines Urhebers an urheberrechtlichen Werken wie Texten, Musik, Bildern, Programmierung, etc. stellt eine werthaltige Leistung dar. Mit Zunahme des Internets hat auch die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken exorbitant zugenommen. Gleichzeitig hat jedoch die technische Weiterentwicklung zur Folge, dass urheberrechtliche Verstöße für Urheber leichter aufzufinden sind. Genauso schnell wie daher urheberrechtliche Werke kopiert werden können, sind diese auch wieder aufzufinden. Meist liegen hier Streitwerte bereits bei nur einem vervielfältigten Werk bei 5.000 € bis 10.000 €. Daneben drohen hohe Schadensersatzforderungen.

Filesharing & Raubkopien

  • Abmahnung & Abwehr von Abmahnungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung /Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüchen
  • automatische Überwachung von Tauschbörsen und p2p-Netzwerken auf Rechtsverletzungen mittels Spezialsoftware (Musik, Filme, Software)
  • Urheberstrafrecht

Bei Fällen wie Abmahnungen im Bereich von Filesharing in Tauschbörsen ist neben dem rechtlichen Spezialwissen auch ein hohes Maß an technischem Know-How erforderlich.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.


Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

09. April 2024 Top-Urteil

Kein Nachvergütungsanspruch für Grafik auf Euro-Geldscheinen

Schwarzgoldene Justitia auf Einhundert Euro Scheinen
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.02.2024, Az.: 11 U 83/22

Ein Nachvergütungsanspruch eines Kartografen, der die Darstellung des europäischen Kontinents auf den Euro-Banknoten hergestellt haben soll, besteht laut Gericht nicht. Es besteht für ihn kein Anspruch auf Beteiligung an Seigniorage-Einkünfte, da diese nicht aus der Nutzung des Werks resultieren, sondern unabhängig von einer Verwendung der Darstellung entstehen.

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