Wirtschaftsrecht

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Beratungsfelder Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2C- und B2B-Sektor
  • Arbeitsrecht, insbesondere Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, Abmahnungen, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen sowie Verschwiegenheitsvereinbarungen.
  • Forderungseinzug / Inkasso für Unternehmen, einschließlich Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung sowie Geltendmachung von Forderungen in der Insolvenz
  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Beratung bei Existenzgründung und Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Sie (GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, GbR, Ltd., kleine AG oder Partnerschaftsgesellschaft) sowie Erstellung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen.
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht und Handelsvertreterrecht
  • Vertragsrecht, einschließlich Vertriebsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträge (Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Software, IT) sowie Verträge über Arbeitnehmererfindungen mit Angestellten,  Freiberuflern oder Dienstleistern

Wirtschaftsrecht

Unter dem Begriff "Wirtschaftsrecht" wird zum einen das Recht der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern ("Business to Consumer" - B2C) als auch zwischen Unternehmern untereinander ("Business to business" - B2B) verstanden. Wir stehen Ihnen nicht nur als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2C- und B2B-Sektor zur Verfügung, sondern unterstützen Sie auch in Fragen des Arbeitsrecht, insbesondere bei der Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, bei Abmahnungen, der Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen sowie bei der Erstellung von Verschwiegenheitsvereinbarungen (NDAs). Darüber hinaus übernehmen wir den Forderungseinzug / Inkasso für Ihr Unternehmen, einschließlich der Durchführung des vollständigen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung sowie der Geltendmachung von Forderungen in der Insolvenz.

 

KONTAKT

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Handels- & Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen bei der Gründung einer Unternehmensexistenz beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform für Sie und Ihr Unternehmen (GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, GbR, Ltd., kleine AG oder Partnerschaftsgesellschaft). Selbstverständlich erstellen wir alle nötigen Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge und decken alle Lebensphasen einer Gesellschaft, von der Entstehung bis zur Abwicklung, für Sie ab.

Gewerblicher Rechtsschutz

Selbstverständlich beraten wir Sie auch umfassend in allen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, namentlich im Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. 

Vertragsrecht

Das deutsche Vertragsrecht wird zu großen Teilen durch das BGB und HGB geregelt und stellt hierfür eine solide Grundlage dar. Bei vielen Verträgen müssen jedoch ergänzende Sonderregelungen getroffen werden, damit der gewünschte Vertrag auch reibungslos abgewickelt werden kann. Wir stehen Ihnen hierbei als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Vertragsrechts zur Seite. Im Schnittbereich mit unserem Rechtsgebieten IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht stehen wir Ihnen insbesondere bei der Erstellung von Vertriebsverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Lizenzverträgen (Marken, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Software, IT) sowie Verträge über Arbeitnehmererfindungen mit Angestellten,  Freiberuflern oder Dienstleistern zur Verfügung.

 

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

Auszeichnungen

Unsere Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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