Äußerungsrecht – Vorgehen gegen Äußerungen

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Es dauert oftmals Jahre, um sich als Unternehmer einen guten Ruf aufzubauen. Anders als in der "Offline-Welt" kann im Internet ein solcher Ruf binnen kürzester Zeit der Vergangenheit angehören, wenn ein einzelner Fehltritt sofort einer unbegrenzten Anzahl an Menschen öffentlich mitgeteilt und zugänglich gemacht wird. Als Betroffener kann man sich hiergegen alleine kaum erwehren. Umso gravierender, wenn diese Fehltritte dann prominent platziert in Suchmaschinen auftauchen.

Zunehmende Anzahl an sog. Bewertungsplattformen und Missbrauch

Der zunehmende Erfolg von sog. Bewertungsplattformen im Internet sorgt dafür, dass die eigene Reputation eines Unternehmens einem ständigen Risiko ausgesetzt wird: unabhängig davon, ob man Lehrer, Arzt, Restaurant-Betreiber, Betreiber sonstiger Geschäfte oder Dienstleistungen oder einfach Händler auf eBay ist: man läuft ständig Gefahr, dass die eigene Reputation durch einzelne, negative Bewertungen geschädigt oder sogar zerstört wird. Umso ärgerlicher ist dies selbstverständlich dann, wenn sich diese Fehltritte gar nicht tatsächlich ereignet haben und der eigene Ruf durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen beschädigt wird.

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

Betroffene sind im Fall von rechtswidrigen Äußerungen in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. Unternehmen in Ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht (Schutz des sozialen Geltungs- und Achtungsbereichs) verletzt. Diese Rechte leiten sich aus den im Grundgesetz verbürgten Grundrechten, Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) sowie Art. 2 Abs. 1 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) ab.

Bewertung bzw. Kommentar: Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?

Während wahre Tatsachenbehauptungen in aller Regel kein juristisches Problem darstellen (wichtig: es gibt hier Ausnahmen!), ist die Mitteilung von unwahren Tatsachenbehaptungen nahezu immer unzulässig.

Meinungsäußerungen sind hingegen regelmäßig zulässig. Etwas anderes kann jedoch nur dann gelten, wenn der Kommentar bzw. die Bewertung eine sog. "Schmähkritik" darstellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich die Äußerung nicht mehr mit der Sache an sich auseinandersetzt, sondern nur noch darauf abzielt, die Person bzw. das Unternehmen zu diffamieren.

Vorgehen gegen unzulässige Äußerungen

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Persönlichkeitsrecht können wir Sie beim Vorgehen gegen unerwünschte oder unzulässige Äußerungen unterstützen. Wir kennen die Besonderheiten der verschiedenen Bewertungsportale und setzen unser Wissen gezielt bei der Anspruchsdurchsetzung ein.

Je nach Fallkonstellation bietet sich dabei ein Vorgehen gegen den Verfasser des Beitrags und / oder den Betreiber der Bewertungsplattform an. Dabei machen wir nicht nur Unterlassungsansprüche und Ansprüche auf Löschung geltend, sondern gegebenenfalls sogar Schadensersatzansprüche.

Kosten

Erstberatung

Für sämtliche Fragestellungen bieten wir Ihnen eine kostengünstige Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir die Rechtslage kompetent und umfassend.

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Unsere Rechtsanwälte für Äußerungsrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Rechtsanwältin PillerKerstin Piller, Rechtsanwältin Fachanwältin IT-Recht Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz

Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
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Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

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12. September 2023 Top-Urteil

Inhalte von Gruppenchats nur in Ausnahmefällen vertraulich

Chatverlauf auf schwarzem Smartphone
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 24.08.2023, Az.: 2 AZR 17/23

Entgegen der vorinstanzlichen Gerichte entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Inhalte privater Whatsapp-Gruppenchats außerordentliche Kündigungen durch den Arbeitgeber begründen können. Auf den Einwand des Arbeitnehmers, er habe erwartet die Chats seien in Vertrauen geschrieben worden, kann sich dieser nur in Ausnahmefällen berufen. Dazu sei eine besonders persönlichkeitsschützende Sphäre vonnöten. Dabei komme es auf die Inhalte der Nachrichten sowie die Größe und Zusammensetzungen der Gruppe an. Chatten mehrere Arbeitskollegen in einer Whatsapp-Gruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte, so mangele es laut BAG an einer solchen berechtigten Vertraulichkeitserwartung.

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