Anwalt /Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerblicher Rechtsschutz schützt immaterialle Güter (geistige Leistungen) auf gewerblichem Gebiet, insbesondere im Bereich von Marken, Geschmacksmustern, Designs usw. Diese Schutzrechte ermöglichen es dem Rechteinhaber, Dritten Rechte an seinen Leistungen einzuräumen oder die Nutzung zu verbieten und den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen geistigen Leistungen zu ziehen.

Daneben gehört das Wettbewerbsrecht mit Nebengebieten und das Kartellrecht zum Gewerblichen Rechtsschutz.

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