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Jugendschutzbeauftragter

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Bestellung als Jugendschutzbeauftragter auf Ihrer Webseite ab 39,90 € zzgl. MwSt. je Monat (47,49 € incl. MwSt.), abhängig von Umfang und Aufwand.



Jeder Betreiber einer Webseite, der gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste anbietet, hat gem. § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn diese jugendgefährdente Inhalte (z.B. Erotik, Gewaltverherrlichung) enthalten können. Dies gilt selbst für Suchmaschinenbetreiber. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für die Nutzer und berät den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, drohen gem. § 24 Abs. 2 JMStV - neben kostspieligen Abmahnungen von Konkurrenten - Geldbußen bis zu 500.000 €. Auch ist den wenigsten Anbieter bekannt, dass eine erotische Webseite gegen §§ 119, 120 OWiG verstoßen kann und mit Bußgeld geahndet wird. Meist wird auch unterschätzt, dass bei einer Verbreitung pornographischer Schriften eine Straftat gem. §§ 184, 184a - 184c StGB vorliegt, die mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft wird. Wer hier leichtfertig auf Laien oder Anbieter eines Altersverifikationssystems vertraut, begeht ein unnötiges Risiko.

Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten stellt für kleinere und mittlere Unternehmen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor dar. Um eigene Personalkosten zu sparen empfiehlt es sich einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.

Für eine monatliche Pauschale ab 39,90 € zzgl. MwSt. (Endpreis richtet sich nach Prüfungsaufwand und Umfang der Seiten) nehmen wir die Funktion eines Jugendschutzbeauftragten wahr.



Sie brauchen einen Jugendschutzbeauftragten? Gerne machen wir Ihnen ein Angebot.



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