Bildzeichen Kaiman unterliegt hohem Bekanntheitsgrad des Lacoste-Krokodils

07. Oktober 2015
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Symbol eines Alligators oder Krokodil stellt eine Marke dar

Das EuG bestätigte vergangene Woche die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM), den Kaiman der polnischen Gesellschaft Mocek und Wenta aufgrund Verwechslungsgefahr mit dem französischen Lacoste-Krokodil nicht als Gemeinschaftsmarke einzutragen.

Der Bekleidungs- und Lederwarenhersteller Mocek und Wenta hatte seinen Kaiman 2007 zur Anmeldung beim HABM gebracht, unter anderem für Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien. Lacoste legte daraufhin Widerspruch gegen die Eintragung ein und bekam vom HABM für die Klassen Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe Recht. Gegen diese Entscheidung ging die polnische Gesellschaft nun vor dem EuG vor.

Das Gericht prüfte neben der bildlichen und klanglichen auch die begriffliche Ähnlichkeit der beiden Bildzeichen. Bildlich hielten die Richter die Zeichen für wenig ähnlich, da sich der Schwanz des Lacoste-Krokodils nach oben, der des Kaimans jedoch nach unten krümmt. Die klangliche Ähnlichkeit sei insofern unbeachtlich, als das Krokodil keine Wortbestandteile enthalte und somit ein Vergleich unmöglich sei. Schließlich sei die begriffliche Ähnlichkeit durchschnittlich, da es sich bei den Zeichen jeweils um ein Krokodil handle.

Eine Verwechslungsgefahr bejahte das EuG wegen des besonders hohen Bekanntheitsgrads der Lacoste-Produkte im Bereich der Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe. Für die Allgemeinheit ergäbe sich durch die Benutzung des Kaimans der Anschein, Produkte mit diesem Zeichen kämen aus dem Hause Lacoste oder aus einem mit Lacoste wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.

Mocek und Wenta haben nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel zum EuGH einzulegen.

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