Das vom Bundestag verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz ist vergangenen Samstag (25.07.2015) in Kraft getreten

28. Juli 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1919 mal gelesen
0 Shares
Schwarze Computer Tastatur, die "Enter-"Taste wurd durch eine blaue Taste ersetz, auf der IT-Sicherheitsgesetz steht

Das bereits am 12. Juni 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) wurde nun vergangenen Freitag nach rund sechsmonatiger parlamentarischer Beratung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am Samstag in Kraft getreten. Inhalt des Gesetzes sind erhöhte Sicherheits-Anforderungen, um Kundendaten und IT-Systeme zu schützen, sowie Meldepflichten an den BSI bei Sicherheitsvorfällen.

Seit vergangenem Samstag (25.07.2015) sind für die Betreiber von Webservern – wie beispielsweise Online-Shops – die Anforderungen an die zu treffenden Maßnahmen um ihre Kundendaten und die von ihnen genutzten IT-Systeme zu schützen, deutlich erhöht. Darüber hinaus werden die Telekommunikationsunternehmen dafür sensibilisiert, ihre Kunden rechtzeitig zu unterrichten, wenn ihnen auffällt, dass der Anschluss für Angriffe – wie über ein Bot-Netz- missbraucht wird. Die Betroffenen müssen dann auf Möglichkeiten hingewiesen werden, womit sie die Probleme beheben können.

Sollte es künftig bei Kernkraftwerken oder Telekommunikationsunternehmen zu erheblichen Sicherheitsvorfällen kommen, so ist darüber ab sofort Meldung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erstatten. Diese Informationen sollen beim BSI – an einem zentralen Punkt – zusammenlaufen, ausgewertet und wiederum schnellstmöglich an etwaige ebenfalls betroffene Betreiber kritischer Infrastrukturen weitergeleitet werden, damit diese sich besser gegen einen entsprechenden Angriff schützen zu können. Eine derartige Meldepflicht ist auch für die Betreiber kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen vorgesehen. Grundlage hierfür soll eine das IT-Sicherheitsgesetz konkretisierenden Rechtsverordnung sein, die zurzeit im Bundesministerium des Inneren vorbereitet wird, wobei damit auch die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender IT-Mindeststandards verpflichtend werden soll.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a