Facebook kann sich nicht gegen Durchsuchung von Nutzerdaten wehren

23. Juli 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1359 mal gelesen
0 Shares
Code aus Buchstaben und Zahlen vor einem Auge eines Mannes, Datenschutz

Das soziale Netzwerk Facebook musste diese Woche in puncto Datenschutz eine Niederlage in einem Gerichtsverfahren in den USA einstecken. Das Berufungsgericht in New York entschied, dass Facebook sich nicht gegen die Durchsuchung der gespeicherten Daten von hunderten Nutzern zur Wehr setzen kann.

Das Unternehmen Facebook hatte gegen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss geklagt, mit dem die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs bei Berufsunfähigkeitsrenten gegen 381 Verdächtige ermitteln wollte. Facebook sollte die gespeicherten Daten seiner Nutzer – unter anderem Statusmeldungen und Kommunikation – herausgeben. Mithilfe der Einträge in den Facebook-Accounts sollten Angaben widerlegt werden, die gegenüber der Sozialversicherung gemachten worden waren.

Die Richter wiesen die Klage Facebooks mit der Begründung ab, nur die Angeklagten selbst hätten die Möglichkeit, sich gegen einen Durchsuchungsbeschluss zur Wehr zu setzen, indem sie der Beweisverwertung widersprächen. Facebook habe jedoch kein Recht, eine Durchsuchung vor ihrer tatsächlichen Durchführung zu stoppen. Bei einer digitalen Durchsuchung von Facebook-Daten könnten zwar möglicherweise mehr persönliche Informationen gefunden werden als bei einer Hausdurchsuchung, gegen den Beschluss könne jedoch nicht vorab Widerspruch eingelegt werden.

Facebook teilte mit, das Unternehmen habe noch nicht endgültig entschieden, ob sie den Rechtsstreit um die Nutzerdaten weiterführen werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a