Facebook kann sich nicht gegen Durchsuchung von Nutzerdaten wehren
Das Unternehmen Facebook hatte gegen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss geklagt, mit dem die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs bei Berufsunfähigkeitsrenten gegen 381 Verdächtige ermitteln wollte. Facebook sollte die gespeicherten Daten seiner Nutzer – unter anderem Statusmeldungen und Kommunikation – herausgeben. Mithilfe der Einträge in den Facebook-Accounts sollten Angaben widerlegt werden, die gegenüber der Sozialversicherung gemachten worden waren.
Die Richter wiesen die Klage Facebooks mit der Begründung ab, nur die Angeklagten selbst hätten die Möglichkeit, sich gegen einen Durchsuchungsbeschluss zur Wehr zu setzen, indem sie der Beweisverwertung widersprächen. Facebook habe jedoch kein Recht, eine Durchsuchung vor ihrer tatsächlichen Durchführung zu stoppen. Bei einer digitalen Durchsuchung von Facebook-Daten könnten zwar möglicherweise mehr persönliche Informationen gefunden werden als bei einer Hausdurchsuchung, gegen den Beschluss könne jedoch nicht vorab Widerspruch eingelegt werden.
Facebook teilte mit, das Unternehmen habe noch nicht endgültig entschieden, ob sie den Rechtsstreit um die Nutzerdaten weiterführen werden.