LG Berlin: Werbeslogan „50 % günstiger als Hotels“ ist irreführend

08. Juni 2015
[Gesamt: 1   Durchschnitt:  5/5]
1309 mal gelesen
0 Shares
Roter Pfeil mit 50% Rabatt wird von einer Frau gehalten

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die irreführende Ersparniswerbung eines Vermittlers von Ferienappartements vorgegangen.

Der Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte warb im Internet mit der Werbeaussage „50 % günstiger als Hotels“.  Da die behauptete Ersparnis jedoch nicht durchgängig erreicht wurde, zog die Wettbewerbszentrale in Berlin vor Gericht und beanstandete den Werbeslogan.

Das Landgericht Berlin bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und untersagte dem Beklagten mit Urteil vom 14.04.2015 (Az.: 103 O 124/14) die Werbung mit dem beanstandeten Slogan. Bei einer solchen einschränkungslosen Werbeaussage gehe ein Verbraucher davon aus, dass die Appartements stets 50 % günstiger seien als vergleichbare Hotels. Die Ersparnisbehauptung könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Ersparnisrate von 50 % im Durchschnitt erreicht werde.

Link zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a