Nach Kritik an neuen AGB von Spotify: Musik-Streaming-Dienst bessert nach

24. August 2015
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Frau hält weißes Smartphone in der Hand auf dem sie Musik abspielt

Nachdem Spotify letze Woche seine neuen AGBs veröffentlicht hatte war die Kritik daran zunächst groß: zu umfangreich seien die Rechte, die sich Spotify selbst darin einräume und zu vage die Absichten, die Spotify mit diesen Neuerungen verfolge. Aufgrund der vielen Kritik äußerte sich Spotify CEO Daniel Ek nun persönlich und versprach, die neuen AGBs nochmals zu überarbeiten.

In den neuen AGBs ließ sich Spotify die Genehmigung geben, sämtliche auf dem Gerät gespeicherten Daten durchsuchen und verwenden zu dürfen. Dazu gehören neben etwaigen Musikdateien aber auch Fotos und Kontakte. Auch will Spotify den GPS-Sensor des Gerätes nutzen, um den Aufenthaltsort und die Bewegungen des Nutzers auszuwerten, um so das Musikerlebnis an die Bewegungsgeschwindigkeit des Nutzers anzupassen.

Kritik wurde dagegen vor allem laut, weil Spotify keine konkreten Angaben machte, wie es diese neu eingeräumten Rechte im Sinne einer Verbesserung für den Kunden einsetzen wolle. Auf diese Kritik hin erläuterte Daniel Ek, CEO von Spotify, dass ohne eine spätere nochmalige Einwilligung des Kunden, die ausdrücklich erfolgen muss, keine weiteren Daten erhoben werden, sondern alles beim Alten bliebe. Die spätere Einwilligung werde abgefragt, falls man zum Beispiel für eine persönliche Wiedergabeliste ein Bild aus seinen Fotos als Titelbild einfügen wolle. Die Kontaktdaten sollen ähnlich wie bei Facebook genutzt werden, um dem Nutzer Freunde und Bekannte vorzuschlagen. Die ermittelten GPS-Daten dagegen dienen zum einen dazu, dem Kunden örtliche Musiktrends zu zeigen, zum anderen um Musikvorschläge an dessen Laufgeschwindigkeit anzupassen und so ein besseres Musikerlebnis zu bieten.

In seinen Äußerungen zu den AGBs gab Daniel Ek an, dass man sehr bedauere, die Absichten an der Nutzungserhebung nicht deutlich genug zu kommuniziert zu haben und durch die Formulierung der AGBs viele Kunden verunsichert habe. An den Inhalten der AGBs hingegen solle sich auch in der angekündigten Neufassung wenig ändern.

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