Panoramafreiheit: Keine Reform des Urheberrechts in der EU

15. Juli 2015
[Gesamt: 1   Durchschnitt:  5/5]
1356 mal gelesen
0 Shares
Frau fotografiert Big Ben in London

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament gegen eine europaweite Einschränkung der Panoramafreiheit gestimmt. So bleibt es jedem Mitgliedsland selbst überlassen, ob und wieweit sie die Panoramafreiheit einschränken. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hatte empfohlen, die Panoramafreiheit nach dem Vorbild Frankreichs, Italiens, Belgien, Luxemburgs und Griechenlands einzuschränken. In diesen Ländern dürfen ohne Einwilligung keine Fotos von öffentlichen Bau- und Kunstwerken für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

In Deutschland dagegen ist es erlaubt von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken Fotos anzufertigen und diese auch kommerziell zu nutzen, etwa für Kalender und Postkarten. Zwar bedarf grundsätzlich jede Vervielfältigung und Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der Einwilligung des Urhebers, da aber auch Bauwerke urheberrechtlichen Schutz genießen können, würde das Fotografieren/Filmen im öffentlichen Raum regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Vor diesem Hintergrund erlaubt jedoch die Panoramafreiheit das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliche Wiedergeben von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen.

Da viele Nutzer ihre Urlaubsfotos auf kommerziellen Seiten wie Facebook oder Instagram teilen, ist bereits hier die Abgrenzung zur kommerziellen Nutzung schwierig. Und auch Bildmedien hätten durch die vorgeschlagene Reformierung des EU-Urheberrechts mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen, da sie für eine bebilderte Berichterstattung z. B. über die weiteren Verzögerungen beim Bau des neuen Berliner Flughafens die Genehmigung des Architekten notwendig wäre. Vom Gründer der Online-Enzyklopädie Wikipedia, Jimmy Wales, wurde die Ablehnung des Vorschlags mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Hunderttausende Bilder auf Wikipedia wären von der Reform betroffen gewesen und hätten entfernt werden müssen. Laut Wales würde eine entsprechende Reform des Urheberrechts „schreckliche Konsequenzen für die Art und Weise haben, wie wir Kultur und Wissen teilen und schaffen“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a