Patentstreit gegen Apple wegen Touchscreen-Entsperrung
Der Apple Konzern ist Inhaber des am 10. März 2010 erteilten umstrittenen europäischen Patents, in dem es um „eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlicher Anzeigevorrichtung (Touchscreen), bspw. ein Mobiltelefon“ geht. Bisher wurden Touchscreens gegen unbeabsichtigte Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt gesperrt, wobei die Entsperrung durch Berührung bestimmter Bildschirmfelder in einer bestimmten Reihenfolge geschah. Die „Neuheit“ in dem von Apple angemeldeten Patent liegt darin, das Entsperren benutzerfreundlicher zu gestalten, indem dem Benutzer ein „sensorisches Feedback“ gegeben wird. Das Entsperren soll so erfolgen, dass der Nutzer eine bestimmte Geste („Wischbewegung“) ausführen soll, die wiederum durch eine „grafische Hilfestellung“ erleichtert wird.
Nach Ansicht des Bundespatentgerichts sei der Gegenstand des Streitpatents nicht patentfähig, da er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe, gem. Art. 56 Satz 1 EPÜ. Die Merkmale des Streitpatents gingen nicht über den nächstkommenden Stand der Technik hinaus, da sie kein technisches Problem lösten, sondern vielmehr die Bedienung für den Nutzer durch die grafischen Maßnahmen erleichtert wird.
Die im Rechtsstreit verblieben Klägerin – die Motorola Mobility Germany GmbH – verteidigt das angefochtene Urteil weiterhin. Es wird spannend werden, wie sich der BGH im Streit zwischen den großen Technik-Konzernen entscheiden wird.