Springer-Verlag muss Kachelmann Schadensersatz in Rekordhöhe zahlen

30. September 2015
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Strichmännchen mit Megaphon

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann mit 635.000 Euro Schmerzensgeld wegen unwahrer und persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung im Rahmen des Strafprozesses gegen diesen entschädigen muss. Dabei handelt es sich um die höchste Schmerzensgeldsumme, die bisher in einem vergleichbaren Prozess in Deutschland erstritten wurde.

Das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann in den Jahren 2010 und 2011 erregte erhebliche Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Dem Wetter-Moderator wurde eine Vergewaltigung an seiner damaligen Geliebten vorgeworfen, jedoch wurde er durch das Landgericht Mannheim von dieser Beschuldigung freigesprochen. Das Verfahren zog allerdings eine kontroverse Medienberichterstattung nach sich, durch die sich Kachelmann in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Im Gegensatz zu dem Burda-Verlag, mit dem es bereits zu einer außergerichtlichen Einigung kam, hielt der Springer-Konzern hingegen den Großteil seiner Berichterstattung für angemessen.

Auch wenn der Moderator ursprünglich eine Entschädigung in Höhe von 2,25 Millionen Euro von „Bild“ und „Bild.de“ als Entschädigung für unwahre und persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung gefordert hatte, stellt das ihm jetzt zugesprochene Schmerzensgeld von 635.000 Euro dennoch eine Rekordsumme dar. Die  höchste Schmerzensgeld-Summe, die bisher vor einem deutschen Gericht erstritten wurde, lag lediglich bei 400.000 Euro.

Allerdings könnte das jetzige Urteil nicht rechtskräftig werden, da der Springer-Verlag bereits vor der Entscheidung mitgeteilt hat, im Falle einer Verurteilung Berufung beim Oberlandesgericht Köln einzulegen. Wir halten Sie in jedem Fall in unserem Blog auf dem Laufenden.

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