Weitere Klage gegen den Werbeblocker AdBlock Plus abgewiesen
Der Download des Werbeblockers führt grundsätzlich zur zuverlässigen Ausschaltung aller auf einer Webseite angezeigten Werbeinhalte. Neben Pop-Ups und Werbebannern werden so auch Werbevideos von der aufgerufenen Seite verbannt. Lediglich als akzeptabel angesehene Werbung wird mithilfe sogenannter Whitelists freigeschalten. Diese Whitelists werden dabei laut Eyeo unter Mitwirkung der aktiven Softwarenutzer erstellt. Um jedoch tatsächlich von der Blockade freigestellt werden zu können, müssen die Unternehmen nach der Aufnahme noch eine „Aufwandsentschädigung“ an Eyeo zahlen.
Die Springer-Anwälte sehen dieses Freistellungsverfahren als höchst zweifelhaft an und bezeichnen es als einen erpresserischen Versuch, den Medienhäusern einen Teil der Werbeeinnahmen abzusprechen. Außerdem schätzen die Kläger AdBlock Plus als Gefährdung für das Grundrecht der Pressefreiheit ein und sehen in dem Werbeblocker eine Gefahr für die Finanzierung des professionellen Journalismus.
Das Landgericht Köln teilt diese Auffassung jedoch offensichtlich nicht. Eyeo begehe mit der Filtersoftware weder eine gezielte Behinderung noch eine allgemeine Marktstörung. Damit könne nicht von einer Wettbewerbsverzerrung die Rede sein, vielmehr sei AdBlock Plus legal, da der Nutzer sich unabhängig und eigenständig zur Blockade der Werbung entscheide.
Der Axel-Springer-Verlag hat angekündigt, wie andere Medienhäuser, in Berufung zu gehen und notfalls den Rechtsstreit auch bis in die letzte Instanz zu verfolgen.