Urteile aus der Kategorie „Fotorecht“

25. Februar 2015

Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen

schwarze Dashcam
Urteil des LG Heilbronn vom 17.02.1015, Az.: I 3 S 19/14

Aufzeichnungen einer im PKW installierten Dashcam können im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Die Videoaufzeichnungen werden verdeckt und ohne Kenntnis des Betroffenen angefertigt, weiterhin wird eine Vielzahl von Personen für einen nicht eingeschränkten Zeitraum aufgenommen, weshalb eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Ein überwiegendes Interesse des Filmenden an der Beweissicherung besteht angesichts der massiven Grundrechtsverletzung nicht. Außerdem verstößt die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine Dashcam gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und § 22 S. 1 KunstUrhG.

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19. Februar 2015

Neuer Verstoß gegen abgegebene Unterlassungserklärung

In den Händen halten eines Blatt Papier mit der Aufschrift "Abmahnung".
Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014, Az.: 6 U 57/14

Ein erneuter Wettbewerbsverstoß gegen eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung begründet eine neuerliche Wiederholungsgefahr und es entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die Abgabe einer zweiten, inhaltsgleichen Erklärung ist allerdings nicht geeignet, um die Vermutung der Wiederholungsgefahr zu widerlegen. Die zweite Unterlassungserklärung muss im Vergleich zur Ersten mit einer höheren Vertragsstrafe versehen sein.

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16. Februar 2015

Zur Höhe des Schadensersatzes bei unerlaubter Verwendung von Laien-Fotos

Drei Personen mit Kameras in der Hand
Urteil des AG Köln vom 01.12.2014, Az.: 125 C 466/14

Die unerlaubte Verwendung eines Fotos eines Laien auf der Internetseite von eBay-Kleinanzeigen kann einen Lizenzschadensersatz iHv 20,00 EUR begründen. Die MFM-Honorartabelle, die auch höhere Beträge vorsieht, ist für die Nutzung von Fotos von Laien nicht einschlägig, da sie nur die Honorarvorstellungen von Fotografen abbildet.

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02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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29. Januar 2015 Top-Urteil

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Landkarte der EU, umrandet von den einzelnen Länderflaggen.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Es ist jedes Gericht innerhalb der EU zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Webseite mit dem urheberrechtlich geschützten Werk widerrechtlich abrufbar ist. Mit der Wendung „vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“ in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass dem Kläger hier ein Wahlrecht zusteht.

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26. Januar 2015

Leinwandkopien sind Reproduktionen

Buntes Gemälde.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-419/13

Die chemische Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Papierpostern auf eine Leinwand stellt eine Reproduktion im Sinne des Art. 2 a der EU-Richtlinie 2001/29 dar und bedarf einer erneuten Erlaubnis des Rechteinhabers. Es tritt insoweit keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ein, wenn das Trägermedium einer in der EU mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers in Verkehr gebrachten Reproduktion eines geschützten Werks ersetzt und in neuer Form erneut in Verkehr gebracht wird. Auch wenn das Werk als solches völlig unberührt bleibt, wird durch die Veränderung des Trägers der Abbildung ein materiell neuer Gegenstand geschaffen, welcher nicht mehr von der auf das Ursprungswerk bezogenen Vervielfältigungszustimmung des Urhebers gedeckt ist.

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21. Januar 2015

Klage aus eigenem Recht nur bei ausschließlichem, urheberrechtlichen Nutzungsrecht

Mann im Anzug hebt Copyright-Zeichen zwischen seinen Händen.
Urteil des LG Köln vom 15.05.2014, Az.: 14 O 287/13

Ein einfaches Nutzungsrecht reicht nicht aus, um als Nutzungsberechtigter in eigenem Namen zu klagen. Wer nicht Urheber ist, kann Unterlassungs- und Vergütungsanspruch nur bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte geltend machen. Zur Darlegung seiner Aktivlegitimation muss er die Rechtekette bis zum ursprünglich Berechtigten, nämlich dem Urheber, nachweisen können.

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07. Januar 2015

Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Nutzung eines Lichtbildes in einem Online-Magazin

Frau sitzt vor dem PC und schaut sich Bilder von Frauen an.
Urteil des AG München vom 02.05.2014, Az.: 142 C 5827/14

Wird eine urheberrechtlich geschützte Fotografie zur Illustration eines Artikels eines Online-Magazins verwendet, so liegt eine werbliche Nutzung vor, wenn auf der Internetseite des Magazins, die auch einen Onlineshop beinhaltet, Werbung geschaltet ist, die einen thematischem Zusammenhang zu dem Bild aufweist. Für die Berechnung des geschuldeten Schadensersatzes ist daher die MFM-Tabelle "Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" einschlägig, da es sich nicht mehr um eine ausschließlich redaktionelle Nutzung handelt.

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10. Dezember 2014

20 EUR Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in privater eBay-Auktion

Beschluss des LG Düsseldorf vom 22.08.2014, Az.: 23 T 62/14

Die rechtswidrige Verwendung von professionell angefertigten Lichtbildern im Rahmen einer privaten eBay-Auktion, begründet keinen Schadensersatz aus Lizenzanalogie unter Berücksichtigung der MFM-Richtlinien für Berufsfotografen. Insbesondere aufgrund der typischerweise kurzen Dauer einer Auktion und niedrigen Umsätzen bei Kleinartikeln (hier: Trinkglas), ist lediglich ein Schadensersatz in Höhe von 20 € gerechtfertigt. Der Streitwert für die Unterlassung ist in einem solchen Fall auf bis zu 500,00 € festzusetzen.

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