Urteile aus der Kategorie „Rundfunkrecht“

30. Juli 2010

Internet-Quiz-Spiel als unzulässiges Gewinnspiel

Beschluss des VG Münster vom 14.06.2010, Az.: 1 L 155/10 Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren Telemedien sind gemäß des Rundfunkstaatsvertrages nur zulässig, wenn lediglich ein Entgelt bis zu 0,50 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangt wird. Die Veranstaltung eines Quiz-Spiels mit einer Teilnahmegebühr in Höhe von 39,99 €, bei welchem durch Beantwortung von Wissensfragen im Internet unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen ist, stellt ein Gewinnspiel in einem dem Rundfunk vergleichbaren Telemedium dar und ist unrechtmäßig.
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02. Juli 2010

Zur Rundfunkgebührenpflicht bei nicht ausschließlich privat genutzten Computern

Urteil des OVG Koblenz vom 17.06.2010, Az.: 7 A 10416/10.OVG

Computer mit Internetzugang gelten als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags und sind somit gebührenpflichtig. Es sind jedoch keine weiteren Rundfunkgebühren zu entrichten, wenn für ein und das selben Grundstück oder zusammenhängende Grundstücke bereits ein Rundfunkempfangsgerät bei der GEZ angemeldet ist. Dies gilt auch dann, wenn dort Geräte im gewerblichen und zugleich privatem Bereich genutzt werden.
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31. Mai 2010

Keine Schleichwerbung der Marke Iglo in Fernsehsendung „Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat“

Beschluss des VG Düsseldorf vom 28.04.2010, Az.: 27 K 4657/08

Kein Verstoß gegen das Schleichwerbungsverbot des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) liegt vor, wenn in einem ausgestrahlten Fernseh-Beitrag zum Thema "Typisch Deutsch! Essen aus der Heimat"das Unternehmen Iglo gennant wird. Das ist auch dann der Fall, wenn das Unternehmenslogo nicht zu Werbezwecken in Szene gesetzt wurde, sondern zur journalistisch notwendigen Darstellung der Aufzeichnung im Rahmen des Beitrags dient.
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03. Mai 2010

Rundfunkgebührenpflicht für Geräte in Zweitwohnung

Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 27.01.2010, Az.: 4 LC 7/08

Für das Bereithalten eines Rundfunkempfangs- oder Fernsehgerätes müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden. Eine zusätzliche Gebühr für eventuelle Zweitgeräte im gleichen Haushalt oder Kraftfahrzeug ist nicht zu leisten. Wird jedoch eine Zweitwohnung von einem Ehepartner aus beruflichen Gründen genutzt und auch hier ein Rundfunkgerät zum Empfang bereitgehalten, fällt für dieses Gerät eine erneute Rundfunkgebühr an.
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29. April 2010

Rundfunkgebührbefreiung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften nur auf Antrag

Urteil des VG Berlin vom 08.04.2010, Az.: 27 K 104.09

Beim Umzug in eine eheähnliche Lebensgemeinschaft können für Zweitgeräte die Rundfunkgebühren entfallen. Es besteht jedoch eine Anzeigepflicht: Die Daten zur Prüfung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft müssen der GEZ mitgeteilt werden. Im vorliegenden Fall meldete die Klägerin lediglich ihr Radio ab und verweigerte die Bekanntgabe der Daten des Hauptteilnehmers. So konnte der Nachweis für die Befreiung nicht erbracht werden; ihre Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids wurde abgewiesen.
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04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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09. Februar 2010

Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung

Urteil des VG Gießen vom 18.01.2010, Az.: 9 K 305/09.GI

Grundsätzlich ist derjenige rundfunkgebührenpflichtig, der ein "neuartiges Empfangsgerät" (wie z.B. einen PC) bereithält. Derzeit ist jedoch noch nicht davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC von seinem Benutzer in der Regel auch zum Rundfunkempfang genutzt wird. Solange die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht den Nachweis eines tatsächlichen Rundfunkempfangs angetreten hat, ist ein "Bereithalten eines neuartigen Empfangsgerätes zum Rundfunkempfang" in Folge dessen nicht anzunehmen.
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25. Januar 2010

„Zu Tisch in…“ nicht in allen Bereichen unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 16.10.2009,  Az.: 26 W (pat) 30/09

Die Eintragungsfähigkeit der Marke "zu Tisch in..." wurde mangels Unterscheidungskraft von dem BPatG teilweise abgelehnt. Die Wortfolge "zu Tisch" ist eine gebräuchliche Redewendung für die Einnahme einer Mahlzeit. Der Verkehrskreis ordnet daher der Wortfolge den für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt "Tischgewohnheiten unterschiedlicher Regionen" zu. Eine Eintragung für Dienstleistung Beherbergung und Verpflegung von Gästen wurde daher abgelehnt. Für andere Waren und Dienstleistungsklassen, etwa Büroartikel, wurde die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "zu Tisch in..." vom BPatG bejaht.
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25. Januar 2010

Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der „Preselection“-Option

Beschluss des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 124/08

In der Werbung für eine Telefon-Flatrate, bei welcher die Nutzung von Preselection-Angeboten nicht möglich ist und auch auf diese Einschränkung nicht hingewiesen wird, ist nicht zwangsläufig ein irreführender Wettbewerbsverstoß zu sehen. Da der Kunde mit der beworbenen Flatrate Festnetzgespräche auch in Netze von Drittanbietern "umsonst" führen kann, ist die Möglichkeit der Nutzung von kostenpflichtigen Preselection Telefongesprächen für einen durchschnittlich interessierten Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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14. Januar 2010

Ohne „konkreten Anlass“ keine Berichterstattung

Urteil des LG Berlin vom 29.09.2009, Az.: 27 O 736/09 Ohne konkreten und gegenwärtigen Anlass ist die Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Prominenten unzulässig, da diese den Kernbereich der Privatsphäre betrifft. Eine bekannte Entertainerin und Comedy-Darstellerin war schwer erkrankt, was im Zusammenhang mit einer ebenfalls erkrankten Moderatorin veröffentlicht wurde. Doch die Erkankung einer beliebigen Dritten Person, die in keiner Beziehung zur erstgenannten Person steht, stellt keinen "aktuellen Anlass" dar, sodass die Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.
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