

Neu im abmahnBAROMETER:
Erneut mahnt Andorfine Music einen unserer Mandanten wegen einer vermeintlichen Urherrechtsverletzung ab.
Im Einzelnen:
Wie so häufig wird auch in diesem Fall einem unserer Mandanten vorgeworfen, in einem Peer-to-Peer-Netzwerk ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück anderen in dem Netztwerk befindlichen Usern durch Freigabe zum Upload angeboten zu haben. Die Gegnerin ist den Anwälten Schutt, Waetke zufolge die Inhaberin der exklusiven urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte des Musikstücks. Somit soll sich unser Mandant aufgrund fehlender Lizenz an dem besagten Musikstück wegen Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben.
Auch in diesem Abmahnschreiben wird gefordert, dass unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die gegnerischen Anwaltskosten tragen und einen Schadensersatz an den Gegner entrichten soll.
Sie haben selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung einen individuellen Einzelfall betrifft und somit auch einer Einzelfallprüfung unterzogen werden sollte. Gerne können Sie sich mit Ihrer Abmahnung an uns wenden.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.
Kommentare unserer Leser
Noch keine Kommentare