Abmahnung von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH durch Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner

Veröffentlicht am 03.02.2010
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Neu im abmahnBAROMETER:
Wieder liegt uns eine Abmahnung von DigiProtect vor. Darin geht es, wie schon so oft, darum, dass einer unserer Mandanten durch unerlaubtes Filesharing gegen das Urheberrechtsgestz (UrhG) verstoßen haben soll. Es geht um den Musiktitel "Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht)" der Künstler "Frauenarzt" und "Manny Marc".


Im Einzelnen:
Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner behaupten in ihrem Abmahnschreiben, unser Mandant habe angeblich über das Filesharing Netzwerk "eKad" ein Tonwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. Im vorliegenden Fall geht es um den Titel "Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht) der Künstler Frauenarzt & Manny Marc, an dem DigiProtect vorgibt, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu haben. Ein unerlaubtes Bereitstellen dieses Tonwerks in einer Internettauschbörse wäre als Urheberrechtsverletzung anzusehen.

Aufgrund dieser Vorwürfe mahnen die gegnerischen Rechtsanwälte ab und fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung auf. Unser Mandant wird auch dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite entstandenen Kosten zu tragen.

Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte sollten keinesfalls ohne eine zuvorige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keines Falls untätig bleiben, da sonst nicht selten ein gerichtliches Verfahren droht, das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Beratung weiter.




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