Abmahnung von Superstar Entertainment GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

Veröffentlicht am 03.02.2010
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Neu im abamahnBAROMETER:
Erneut liegt uns eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner vor. Einer unserer Mandanten soll gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen unerlaubten Filesharings verstoßen haben. Er habe das Musikwerk "Guten Morgen Sonnenschein" (Tonträger: "Various Artists/Bravo Hits 67") des Künstlers Tobias Schulzin einer Internettauschbörse zum Download bereitgestellt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Im Einzelnen:
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werfen unserem Mandanten in ihrem
Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Internettauschbörse eine
geschützte Tonaufnahme anderen Usern der Tauschbörse zum Download
angeboten. Die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG gibt dabei an, an dem
Musikwerk "Guten Morgen Sonnenschein" (Tonträger: "Various Artists/Bravo Hits 67") des Künstlers Tobias Schulz die ausschließlichen Rechte zu haben. Diese Rechte  wären durch das öffentlich Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt und damit als ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine
Unterlassungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der
Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zu tragen.
Zudem wird ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag als Vergleichsbetrag gefordert.

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten
Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Oftmals
fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen,
die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben
einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von der Rechtsanwälten Kornmeier
& Partner erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da
ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen
erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten
Erstberatung weiter.




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