

Neu im abmahnBAROMETER:
Herr Vogt mahnt unseren Mandanten ab, da dieser das auf dem Tonträger "Bravo Black Hits Vol, 21" befindliche Musikwerk "Schönen neue Welt" in einer Internettauschbörse bereitgestellt haben soll.
Im Einzelnen:
Unserem Mandanten wird vorgeworfen in einer Tauschbörse (sog. Filesharingnetzwerk) das Musikwerk "Schönen neue Welt" des Tonträgers "Bravo Black Hits Vol, 21" durch Bereitstellen anderen Usern der Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Da die Rechtsanwälte Nümann und Lang vorgeben, der Gegner sei alleiniger Inhaber der vom UrhG geschützen Rechte an dem genannten Musikwerk, wäre in einer solchen Bereitstellung, wie sie unserem Mandanten vorgeworfen wird, eine Rechtsverletzung zu sehen.
Forderungen des Gegners sind deswegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungerklärung, die Zahlung eines Schadensersatzes sowie die Tragung der Kostennote der Anwälte Nümann und Lang.
Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung weiter. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar und bedarf deshalb auch immer einer individuellen Überpüfung.
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