

Neu im abmahnBAROMETER:
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf mahnte im Auftrag von DHV unseren Mandanten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz (UrhG) ab.
Im Einzelnen:
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe in einer Internet-Tauschbörse weiteren Usern dieser Plattform ein Werk zum vollständigen Herunterladen angeboten. Der Gegner, der angeblich die ausschließlichen Nutzungs- und Verwendungsrechte an dem besagten Werk genießt, forderte von unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie Tragung der gegnerischen Anwaltskosten.
Allerdings blieb uns der Gegner den Nachweis schuldig, dass er tatsächlich Inhaber der oben genannten Rechte ist. Weiter wurde auch nicht in hinreichender Weise nachgewiesen, dass unser Mandant das geschützte Werk in einer Tauschbörse zum Upload angeboten hat.
Sie haben selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung einen Einzelfall betrifft und somit auch einer individuellen Prüfung unterzogen werden sollte. Keinesfalls sollte die meist vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden, da diese oftmals umfangreiche Verpflichtungen enthält, die über das Erforderliche hinausgehen. Diese weitgehenden Erklärungen sind für den Laien kaum zu überblicken. Gerne können Sie sich mit Ihrer Abmahnung an uns wenden.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.
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