

Neu im abmahnBAROMETER:
Kürzlich wurde einer unserer Mandanten von der BB Video GmbH abgemahnt, da er gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll.
Im Einzelnen:
Die gegnerischen Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller behaupten, unser Mandant habe im Rahmen des eDonkey2000 Netzwerkes, einer sog. Internet-Tauschbörse, einen urheberrechtlich geschützten Film anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In solch einer unberechtigten öffentlich Zugänglichmachen ist die BB Video GmbH in ihrem Nutzungsrecht verletzt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.
In dem Abmahnschreiben wurde von unserem Mandanten eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert und ferner machten die Rechtsanwälte auch die entstandenen Abmahnkosten geltend.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Schreiben von den Rechtsanwälten Negele, Zimmel, Greuter, Beller erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Denn mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten und Folgen. Lassen Sie daher das erhaltene Abmahnschreiben genauestens prüfen.
Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.
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