

Neu im abmahnBAROMETER:
Aufgrund einer angeblichen Urhebrrechts- und Markenverletzung seitens unseres Mandanten mahnten die Zurechtsanwälte diesen im Auftrag von Deluxe GmbH ab. Dabei wurde die Verwendung von gekennzeichneten Lichtbildern durch den Mandanten im Rahmen einer von ihm durchgeführten Auktion als urheber- und markenrechtsverletzend angeführt.
Im Einzelnen:
Die Verwendung angeblich exklusiv für die Deluxe GmbH angefertigter Lichtbilder durch den Mandanten war Grund für die Urheberrechts- und Markenabmahnung. Dabei wurden neben Unterlassungs- auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Darüber hinaus wurde dem Mandanten eine Markenverletzung aufgrund der Verwendung eines angeblich mit einer Marke gekennzeichneten Fotos vorgeworfen.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und brauchen Rat und Hilfe? Bei jeder Abmahnung handelt es sich grundsätzlich um einen Einzelfall, der als solcher einer genauen Überprüfung bedarf. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen geren im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung - auch bundesweit - weiter.
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