Abmahnung der Autohaus R. Schraml GmbH durch die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH wegen Unterlassung
Abmahnung der Autohaus R. Schraml GmbH im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten näher vorgeworfen, dass er einen Kostenvoranschlag der Autohaus R. Schraml GmbH für die Reparatur eines Unfallschadens in einem Internetforum veröffentlicht und dem gegenüber eine deutlich geringere, jedoch nur auf Bildern beruhende, Schadensschätzung einer weiteren Werkstatt gestellt habe. Hierdurch würde der geschäftsschädigende Eindruck erscheinen, dass das Autohaus Schraml Reparaturen zu hoch abrechne.
Die Rechtsanwälte Voigt fordern unsere Mandantschaft auf, den Kostenvoranschlag aus dem Forum zu entfernen und eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zusätzlich soll unser Mandant die für die Verfolgung der Rechtsverletzung entstandenen Kosten in Höhe von 755,80 € erstatten. Zusätzlich behält sich die gegnerische Partei weitere Schadensersatzansprüche für die angebliche Verunglimpfung vor.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Autohaus R. Schraml GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.