Abmahnung der Coty Germany GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment wegen Markenrechtsverletzung

10. Januar 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Coty Germany GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Lubberger Lehment, wegen einer angeblichen Markenverletzung vor. In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er durch die Verwendung von Duftvergleichen die Rechte aus den in Bezug genommenen Marken verletzt habe.

Die Abmahnung der Coty Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er durch das Verwenden von Duftvergleichen im Bezug auf den Vertrieb von Parfumprodukten die Rechte der darin in Bezug genommenen Marken verletzt habe. Weiter führen die Rechtsanwälte Lubberger Lehment an, dass die Coty Germany GmbH als Lizenznehmerin von der Markeninhaberin ermächtigt wurde, die Rechte in eigenem Namen geltend zu machen.

Infolge dessen wird nun die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 1.973,90 Euro gefordert. Weiter soll unser Mandant Auskunft über den Umfang etwaiger Duftvergleiche erteilen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Coty Germany GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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