Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Rasch wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Mylo Xyloto“ der Band Coldplay

17. Januar 2014
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Die Rechtanwälte Rasch mahnen abermals einen unserer Mandanten im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co.KG wegen einer angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Mylo Xyloto“ der Band Coldplay ab.

Die Abmahnung der EMI Music Germany GmbH & Co. KG im Einzelnen

Dem Schreiben der Rechtanwälte Rasch zufolge soll unser Mandant über seinen Internetanschluss das Musikalbum „ Mylo Xyloto“ der Band Coldplay widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben. Es wird weiter angegeben, dass die EMI Music Germany GmbH & Co.KG die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte sei, womit diese illegale Vervielfältigung eine Urheberrechtsverletzung darstellen soll.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine strafbewehrte, vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zudem soll er zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 1200,- leisten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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