Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung „DropStop“
Die Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er auf seiner Internetseite den Begriff „DropStop“ als metatag für beworbene Küchenwaren und -zubehör verwendet hätte. Diese Zeichen sei markenrechtlich geschützt; Markeninhaberin sei die Firma Schur Intelectuals A/S, welche wiederum die Firma Schur Pack Denmark A/S zur Geltendmachung sämtlicher Rechte aus der Bezeichnung „DropStop“ ermächtigt habe. Durch die Verwendung der Bezeichnung „DropStop“ in dem Internetauftritt unseres Mandanten habe insofern eine Markenrechtsverletzung stattgefunden.
Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskunft über Art, Umfang und Dauer der unberechtigten Verwendung der Bezeichnung zu erteilen, um einen etwaigen Schadensersatz beziffern zu können. Zudem soll er noch die Rechtsverfolgungskosten nach einem Gegenstandswert zu 150.000 € erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.