Abmahnung der Firma RT-Trading durch die Rechtsanwälte Reingruber und Fillies wegen einer Urheberrechtsverletzung in einem Amazon-Shop

29. Juli 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Firma RT-Trading durch die Rechtsanwälte Reingruber und Fillies wegen einer Urheberrechtsverletzung vor.

Die Abmahnung der Firma RT-Trading im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er in seinem Amazon-Shop vier Produktfotos der RT-Trading verwende. Es wird weiter ausgeführt, dass unserem Mandanten keine Erlaubnis zur Verwendung dieser Fotos erteilt wurde.

Unser Mandant soll nun Auskunft über die Verwendung der Lichtbilder erteilen. Zudem wird unser Mandant in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.000,- € sowie der Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80,- € aufgefordert.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Firma RT-Trading

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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