Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Buchwerken

11. März 2014
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblicher Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der Verlagsgruppe Random House GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe in der Internettauschbörse „bittorrent“ mehrere Buchwerke anderen Nutzern zum Download angeboten. Vorliegend gibt die Verlagsgruppe Random House GmbH in der Abmahnung an, die ausschließlichen und Verwertungsrechte an den genannten Werken inne zu haben.

Aufgrund dessen fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird unser Mandant auch dazu aufgefordert einen pauschalen Schadensersatz und die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1090,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Verlagsgruppe Random House GmbH

Vorformulierte Unterlassungserklärungen sollten jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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