Abmahnung des KEK-Shop Karin Elke Kurth durch HKMW Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverletzung
Die Abmahnung des KEK-Shop Karin Elke Kurth im Einzelnen
In dem Schreiben führen die abmahnenden Rechtsanwälte näher aus, dass unser Mandant bei seinem Angebot von Armbanduhren irreführend über die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) wirbt. Hierdurch wird beim Verbraucher eine Fehlvorstellung über einen Preisvorteil hervorgerufen. Weiterhin soll der Kunde über die Aktualität der Waren getäuscht werden, da diese angeblich nur ausgelistete Produkte und nicht aus dem aktuellen Warenbestand des Herstellers sein sollen.
Aufgrund dessen wird von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des KEK-Shop Karin Elke Kurth
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.