Abmahnung der Hellblut & Co. GmbH durch Rechtsanwalt Christian Busold wegen angeblichem Zusenden von Spam E-Mails

08. September 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Hellblut & Co. GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Christian Busold, wegen angeblichem Zusenden von Spam-Emails, vor.

Die Abmahnung der Hellblut & Co. GmbH im Einzelnen:

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass er in mehreren, angeblich störenden Werbe-Emails, Kinderartikel angeboten habe und von dieser rechtswidrigen Mail-Werbung wirtschaftlich profitiert habe. Dies verletze das wettbewerbliches Eigentum, den Betrieb und die negative Informationsfreiheit.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft in dem Schreiben zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von insgesamt EUR 887,03 aufgefordert.

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Hellblut & Co. GmbH

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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