Abmahnung der LotusGrill Vertrieb Deutschland UG durch Rechtsanwälte WACHSENING STUCK EUSTERMANN

08. Oktober 2013
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Eine unserer Mandantinnen wurde abgemahnt, weil diese auf der Internetplattform eBay Fotos verwendet haben soll, bei denen es sich um die Originalprodukte der LotusGrill Vertrieb Deutschland UG handeln soll.

Die Abmahnung der  LotusGrill Vertrieb Deutschland UG im Einzelnen

Dort wird sodann die Unterlassung der Nutzung der Lichtbilder gefordert. Gleichzeitig wird jedoch gefordert es zu unterlassen sämtliche Lichtbildwerke oder Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen an denen die Firma LotusGrill Vertrieb Deutschland UG die ausschließlichen Nutzungsrechte innehabe. Welches solche Lichtbildwerke oder Lichtbilder sind, wird jedoch offen gelassen.

Weiter ist eine Verpflichtung aufgenommen, dass zukünftig Produkte der Firma LotusGrill Vertrieb Deutschland UG oder der Firma LotusGrill Deutschland GmbH unterlassen werden sollen. Schließlich soll unsere Mandantin die Bezugsquellen, der von ihr vertriebenen Produkte der Firma LotusGrill Vertrieb Deutschland UG oder der Firma LotusGrill Deutschland GmbH bekannt geben.

Bei einem Verstoß gegen die Unterlassung soll eine Vertragsstrafe von 5.050 € versprochen werden.

Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwälte Wachsening Stuck Eustermann?

Die Gläubigerin bietet an auf Schadenersatz zu verzichten, wenn die Unterlassungserklärung abgegeben wird und der Vertrieb der Produkte bekannt gegeben wird.

Nach unserer Ansicht birgt die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ein extrem hohes Verletzungsrisiko, zumal die Ansprüche nicht, bzw. nicht in diesem Umfang bestehen dürften.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der LotusGrill Vertrieb Deutschland UG

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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