Abmahnung von Frau Corinna Gehring durch Rechtsanwälte Wunsch Schönauer Leinfelder Bender Dehne & Kollegen wegen Urheberrechtsverstoß an Bildmaterial
Die Abmahnung der Frau Corinna Gehring im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass Frau Gehring für ihren Internetauftritt Fotos habe anfertigen lassen hat. Fünf dieser Fotos soll unser Mandant nun im Rahmen seines Facebookauftritts selbst zu Werbezwecken verwendet haben. Dies sei urheberrechtswidrig.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Frau Corinna Gehring
Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 887,03 zu begleichen. Schadensersatzansprüche behalte sich Frau Gehring vor. Gefordert wird zudem auch die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung weiter.